Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine Förderung für die Anschaffung und Installation von steckerfertige Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Anlage).
Zuwendungsempfänger können Privatpersonen sein, die Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Es ist ein Betrag von max. 500 EUR pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit für Anschaffung und Installation der PV-Anlage vorgesehen, jedoch maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.